Kann ich ein Emoji in mein Firmenlogo verwenden?

In: Emojis im Geschäfts- & Rechtsbereich

Technisch gesehen ist das Unicode-Zeichen kostenlos, aber das Design von Apple, Google, Microsoft usw. ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis nicht in einem Logo verwendet werden. Für ein kommerzielles Logo verwenden Sie einen Emoji-Satz mit einer permissiven Lizenz: Twemoji (CC BY 4.0), OpenMoji (CC BY-SA 4.0) oder Noto Emoji (OFL 1.1) — und behalten Sie immer die Anforderungen an die Quellenangabe im Blick.

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